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Gastbeitrag „NetzDG: nicht perfekt, aber notwendig“ (Tagesspiegel) 12. Januar 2018

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Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief für die Herabwürdigung von Menschen

von Thomas Oppermann

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ist eine Pioniertat und international der bisher bedeutendste Versuch, etwas zu regeln, was in analogen Medien selbstverständlich ist: Die Verantwortung und Haftung der Herausgeber und Verleger. In den sozialen Netzwerken gibt es keinen „Herausgeber“. Das darf aber ihre kommerziellen Betreiber nicht von ihrer Verantwortung entbinden. Wer – wie Facebook – Milliarden mit sozialen Netzwerken verdient, muss auch für die Folgen einstehen, die sein Geschäftsmodell für Dritte hat. Diese Verantwortung regelt das NetzDG. Es macht klare Vorgaben, wie geltendes Recht auch im Netz durchgesetzt werden soll. Es ist das erste seiner Art – noch nicht perfekt, aber notwendig.

Zu Unrecht wird behauptet, dass das NetzDG neue Löschpflichten schafft. In Wirklichkeit aber haften Plattformbetreiber schon seit Jahren für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer, sobald sie davon Kenntnis erlangen (Notice-and-Takedown). Das Problem ist: Soziale Netzwerke wie Twitter, Facebook und Co. haben diesen gesetzlichen Auftrag bisher nur sehr unzureichend erfüllt. Nach welchen Kriterien Inhalte gelöscht, gesperrt oder belassen wurden, war vollständig intransparent und folgte oft nicht den gesetzlichen Regeln, sondern den von den Netzwerken selbst erstellten Gemeinschaftsstandards.Teilweise wurden Inhalte gelöscht, die nach deutschem Recht zweifelsfrei zulässig waren, während offensichtliche Straftatbestände ohne Konsequenzen blieben.

Der Vorwurf an das NetzDG, es würde die Rechtsdurchsetzung privatisieren, beschreibt also genau den Zustand, den das Gesetz beenden will. Im Kern geht es deshalb darum, Anbietern sozialer Netzwerke klare Vorgaben zu machen, wie sie mit Beschwerden umgehen sollen. Sie müssen wirksame Verfahren einführen und über diese regelmäßig berichten. So bekommen wir endlich Transparenz.

Das NetzDG leistet einen Beitrag zum Schutz der Meinungsfreiheit.

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz schränkt die Meinungsfreiheit nicht ein. Ganz im Gegenteil: Es leistet einen Beitrag zu ihrem Schutz. Die Meinungsfreiheit ist kein Freibrief für die Herabwürdigung von Menschen. Demokratie lebt vom Streit, von Rede und Gegenrede, aber sie wird zerstört von Hass und Gewalt. Ein Mindestmaß von Respekt und Toleranz muss deshalb auch in den sozialen Netzwerken gewährleistet sein.

Es muss ein funktionierendes Beschwerdemanagement für zu Unrecht gelöschte Beiträge geben.

Ich bin überzeugt: Wir brauchen das NetzDG und wir können es noch verbessern. Ein Beispiel: Die SPD-Fraktion hatte sich schon während des Gesetzgebungsverfahrens dafür eingesetzt, dass es klare Regeln und ein funktionierendes Beschwerdemanagement geben muss, damit zu Unrecht gelöschte Beiträge, die nicht strafrechtlich relevant sind, wiederhergestellt werden. Damit konnten wir uns bedauerlicherweise nicht durchsetzen.

Wir werden die Anwendung des Gesetzes aufmerksam begleiten. Auf Grundlage der Berichte, die von den Netzwerken vorgelegt werden müssen, prüfen wir, was zu ändern oder zu ergänzen ist.

 

Quelle: https://causa.tagesspiegel.de/politik/bedroht-das-netzwerkdurchsetzungsgesetz-die-meinungsfreiheit/die-meinungsfreiheit-ist-kein-freibrief-fuer-die-herabwuerdigung-von-menschen.html

Der Beitrag Gastbeitrag „NetzDG: nicht perfekt, aber notwendig“ (Tagesspiegel) 12. Januar 2018 erschien zuerst auf SPD - Vertrauen in Deutschland | Thomas Oppermann, MdB.


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