Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Uns allen ist bewusst, dass wir heute eine Entscheidung von großer Tragweite zu treffen haben. Viele Menschen verfolgen diese Debatte mit großer Aufmerksamkeit: nicht nur die 10 000 Menschen, die auf ein Spenderorgan warten – schwerkranke Menschen, die zum Teil bereits in Lebensgefahr, in großer Not sind -, sondern auch ihre Angehörigen und Freunde, die jeden Tag das Leid unmittelbar erleben. Deshalb verbinden viele mit der heutigen Abstimmung eine große Hoffnung. Aber diese Hoffnung werden wir enttäuschen, wenn wir uns mit der Zustimmungsregelung für ein nur leicht verändertes Weiter-so entscheiden.
Denn in fast allen Ländern, in denen es die Widerspruchsregelung gibt, darunter 22 EU-Länder, ist die Bereitschaft zur Organspende und damit die Chance, Leben zu retten, größer als in Deutschland. Es wird immer Spanien herangezogen. Aber schauen wir nur auf unser Nachbarland Österreich: 2018 gab es 24,5 Spenden pro 1 Million Einwohner; in Deutschland waren es dagegen nur 11,5. Im Eurotransplant-Verbund ist Deutschland das einzige Land ohne Widerspruchsregelung. Ich kann ja durchaus verstehen, dass es Menschen gibt, die bei der Widerspruchsregelung ein Unbehagen empfinden, weil sie sich dadurch mit ihrem eigenen Tod oder mit den Konsequenzen ihres eigenen Todes auseinandersetzen müssen. Dadurch wird aber nicht das Selbstbestimmungsrecht der Menschen verletzt oder beeinträchtigt, ganz im Gegenteil.
Die Widerspruchsregelung will die Menschen ja gerade dazu bringen, das Selbstbestimmungsrecht auch tatsächlich auszuüben, zu entscheiden, ob sie Spender oder Nichtspender sein wollen; und das ist auch legitim. Wenn wir als Gesetzgeber denjenigen, die definitiv keine Spender sein wollen, einen einfachen, formlosen und unbürokratischen Widerspruch zumuten, der weder begründet noch gerechtfertigt werden muss, dann ist das kein Verstoß gegen die Grundrechte, sondern nach Auffassung unseres nationalen Ethikrates eine in jeder Hinsicht zulässige und verhältnismäßige Regelung.
Denn der Staat schützt nicht nur diejenigen, die in Ruhe gelassen werden wollen. Der Staat hat die Pflicht, menschliches Leben zu schützen.
Dazu muss er einen Rahmen schaffen, in dem die Möglichkeiten der freiwilligen Organspende auch tatsächlich ausgeschöpft werden können. Das tut er im Moment nicht. Wenn 84 Prozent der Deutschen eine positive Haltung zur Organspende haben, aber trotzdem jedes Jahr tausend Menschen, die auf der Warteliste für Spenderorgane stehen, sterben müssen, dann kann etwas mit unseren Regeln für die Organspende nicht richtig sein.
Aus meiner Sicht ist der entscheidende Fehler im geltenden Recht der Ausnahmecharakter der Organspende. Genau das wird sich mit der Widerspruchsregelung ändern; denn sie macht die Organspende zum gesetzlichen Regelfall, zur gesellschaftlichen Normalität. Sie ist dann nicht mehr die Ausnahme, sondern ein ganz natürlicher Akt der Menschlichkeit. Ich bin davon überzeugt, dass der gesetzliche Paradigmenwechsel auch einen Mentalitätswechsel zur Folge haben wird.
Dadurch entsteht eine Mentalität, bei der Nächstenliebe, Hilfsbereitschaft und Solidarität im Vordergrund stehen.
Wer das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, absolut setzt, gleichsam als Supergrundrecht, das sich gegen alle anderen Belange durchsetzt, der verhindert am Ende, dass sich bei uns eine Kultur der Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe entfalten kann.
Deshalb gibt es nichts Absolutes, sondern es muss abgewogen werden: das Recht auf Schweigen, das Recht, in Ruhe gelassen zu werden, auf der einen Seite; und die Bitte um lebensrettende Hilfe, das Recht auf Leben auf der anderen Seite. Für mich persönlich hat Letzteres einen höheren Stellenwert. Diese Bewertung steht übrigens auch im Einklang mit dem Menschenbild unseres Grundgesetzes. Darin steht nämlich nicht das auf sich selbst bezogene, egoistische Individuum im Mittelpunkt, sondern der gemeinschaftsbezogene, gemeinschaftsgebundene Mensch. So hat es das Bundesverfassungsgericht formuliert.
Sie mögen das nicht gut finden; aber so hat es das Bundesverfassungsgericht formuliert. Das ist auch mein Menschenbild. Deshalb stimme ich für die erweiterte Widerspruchsregelung und bitte Sie, das auch zu tun.
Der Beitrag Rede zur Organspende erschien zuerst auf SPD - Vertrauen in Deutschland | Thomas Oppermann, MdB.