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Meisterpflicht kommt zurück

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Der Göttinger Bundestagsabgeordnete Thomas Oppermann begrüßt die am Donnerstag vom Bundestag wiedereingeführte Meisterpflicht in zwölf Berufen. „Seit der Reform 2004 hat sich in den Berufsbildern vieles verändert“, begründete Oppermann die Entscheidung. In der damaligen Reform der Handwerksordnung sollten einfachere Tätigkeiten, die vorher nur von Meisterbetrieben ausgeführt werden durften, für Selbstständige geöffnet werden.

Das Angebot verbreiterte sich auch, doch die Qualität sank und die Zahl der Ausbildungsbetriebe wurde immer weniger. Jetzt steuert die Regierung diesem Trend entgegen. „Die Meisterprüfung ist ein elementarer Bestandteil unseres dualen Ausbildungssystems“, erklärte Oppermann. „Sie steht für Qualität aber auch für Nachhaltigkeit. Denn nur mit ausbildenden Meisterbetrieben, können wir dem Fachkräftemangel entgegenwirken.“ Vom Gesetz betroffen sind Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Betonstein- und Terrazzohersteller, Estrichleger, Behälter- und Apparatebauer, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker, Drechsler und Holzspielzeugmacher, Böttcher, Glasveredler, Schilder- und Lichtreklamehersteller, Raumausstatter sowie Orgel- und Harmoniumbauer.

Betriebe, die bisher ohne Meisterprüfung arbeiteten, müssen sich aber nicht fürchten. Für sie wird es einen Bestandsschutz geben.

Der Beitrag Meisterpflicht kommt zurück erschien zuerst auf SPD - Vertrauen in Deutschland | Thomas Oppermann, MdB.


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